Kleines Demo-Einmaleins und Rechthilfe-Infos

Hier kommen einige wichtige und nützliche Infos vom  Ermittlungsausschuss zur Vorbereitung auf Demo und Aktionen! Aufmerksam lesen, mit euren Freund*innen besprechen und gut vorbereitet in den Tag starten…

Was vor der Demo zu tun ist:

* Inhaltliche Vorbereitung, welche Strukturen gibt es vor Ort (EA, Infotelefon…).
* Sich organisieren, Gruppen bilden (auch Kleingruppen und verbindliche Zweierteams, merkt euch die Namen und Geburtsdaten eurer Genoss*innen).
* Organisiert die gemeinsame An- und Abreise. Seid verbindlich im Umgang miteinander und achtet darauf, dass keine*r verloren geht.
* miteinander reden
… über Gefühle, Wünsche und Grenzen.
… über besondere Lebenslagen: rechtliche, psychische und körperliche Besonderheiten (z.B. Schwangerschaft, Angst vor Hunden, Bandscheibenvorfall, offene Haftbefehle, nicht gesicherter Aufenthaltsstatus usw.).
… über Verbindlichkeiten (z.B. wer meldet mich von der Arbeit ab, falls ich einfahre)
* Handys: Auch wenn der Gebrauch von Handys sinnvoll sein kann, gilt grundsätzlich: keine privaten Handys mitnehmen (gelöschte Daten lassen sich wiederherstellen). Auch für Aktionshandys gilt: Handyspeicher leeren (bis auf EA-Nummer), Mailboxansage löschen und das Handy bei Festnahmen ausschalten!

Bei der Demo:
* EA-Nummer notieren.
* die Demo geschlossen halten, z.B. Ketten bilden.
* wenn eine*r gehen will, Absprachen treffen und gemeinsam nach einem guten Moment schauen.
* Panik verhindern, keine Gerüchte schüren, Verantwortung für das Geschehen übernehmen (z.B. Leute, die betrunken sind, ansprechen!)
* gemeinsam nach Hause gehen.

Mitnehmen:
* gültigen Pass.
* Stift und Papier.
* Telefonkarte und Kleingeld.
* Medikamente, die regelmässig eingenommen werden müssen.
* angemessene Kleidung (Sonnenschutz, Ersatzbrille, Wechselklamotten, …).
* Mülltüten für nasse oder verseuchte Klamotten.
* Verpflegung (Trinken in Plastikflaschen!)
* Stadtplan (bzw. Aktionskarte hier vom Blog)
* Sanipack (plus Tampons und Taschen tücher).
* Bedenkt außerdem: Hassis, Waffen, Pyrotechnik, Armschoner u.ä. sind strafrechtlich relevant.

Besser nicht mitnehmen:
* Adressbücher, Kalender, Datenträger, Kameras, Fotos, private Handys, persönliche Aufzeichnungen, etc.
* Pfefferspray und CS-Gas haften gut an Schminke, Fettcreme etc. und können sich unter Kontaktlinsen festsetzen.
* Ohringe, Ketten, Uhren, Armbänder, Ringe usw. erhöhen die Verletzungsgefahr.
* Alkohol und andere Drogen.
* Hunde, Fahrräder, Inlineskates, Kinder(wagen) … erschweren es, die Demo geschlossen zu halten.

Der Ermittlungsausschuss (EA)
Rufe den EA nur an, wenn du festgenommen wurdest oder Festnahmen beobachtet hast. Du solltest dir sicher sein, dass die Personen auch wirklich von den Cops mitgenommen wurden! Auch wenn du die Namen nicht kennst, kannst du anrufen, um dem EA wenigstens die Anzahl der Festgenommenen durchzugeben.
Vorsicht: Das Telefon wird u.U. abgehört, also nenne keine überflüssigen Namen! Werden Personen vermisst und ihr habt den begründeten Verdacht, dass diese Personen festgenommen wurden, könnt ihr anrufen und fragen, ob uns Festnahmen bekannt sind. Nicht den Namen der vermissten Personen nennen, sondern z.B.: »Sind Personen aus XY festgenommen worden?« Für die Fest genommenen gilt: ruft den EA unbedingt an, wenn ihr wieder draussen seid!

Festnahme und dann …?
Falls du festgenommen wirst, rufe laut deinen Namen, dein Geburtsdatum und den Namen der Stadt, in der du gemeldet bist. Die Polizei kann Personalien feststellen und als Beweis für die Richtigkeit der Angaben den Ausweis verlangen. Mache nur Angaben zu deinem Namen, Vornamen, (Melde!)Adresse, Geburtsdatum und -ort und zur allgemeinen Berufsbezeichnung (z.B. Arbeiter*in, Angestellte*r, Student*in), aber nicht Schule, Arbeitsstelle, Angaben zu Eltern etc. Nix unterschreiben! Es können Sachen sichergestellt werden (Tabak, Geld…), dann hast du das Recht auf ein Protokoll. Es kann sein, dass die Polizei dich erkennungsdienstlich behandelt (z.B. Fotos, Fingerabdrücke). Du bist nicht verpflichtet, hieran aktiv mitzuwirken (z.B. Bewegungsbilder, Schriftproben).
Gegen alle polizeilichen Maßnahmen kannst du Einspruch erheben. Achte darauf, dass dieser protokolliert wird, unterschreib aber nix, auch wenn die Polizei dich von etwas anderem überzeugen will. Der Einspruch und das Protokoll sind für dich ein Beweismittel dafür, dass dir Sachen abgenommen wurden. Wenn du später gegen deine Festnahme mit einer*m Rechtsanwält*in vorgehen willst, solltest du auch gegen diese Einspruch einlegen. Du bist nicht zu einer Unterschrift verpflichtet; dadurch können dir keine Nachteile entstehen!

Verhalten als Beobachter_in
* Siehst du eine Festnahme, bemühe dich um Name, Geburtsdatum und -ort sowie Meldeadresse der/des Festgenommenen. Notiere dir Ort, Umstände und Uhrzeit der Festnahme. Wichtig sind auch Informationen über besondere Umstände (z.B. Aufenthaltsstatus) und Verletzungen. Gib diese Daten dem EA weiter.

Auf der Wache
hast Du das Recht, Anrufe zu tätigen (Vertrauensperson, Anwält_in). Versuche nach Möglichkeit, den EA anzurufen oder verständigen zu lassen. Teile am Telefon lediglich Deine Personalien mit, wo Du bist, was Dir vorgeworfen wird (keine Selbstbeschuldigungen!) und ob Du verletzt bist. Sonst nix!
Bei Verletzungen verlange eine*n Ärzt*in und lass Dir ein Attest geben. Du hast das Recht, Medikamente einzufordern.

Bei einer Vernehmung:
mache keinesfalls Angaben zur Sache, halte Dir immer vor Augen: nur nichts sagen ist sicher! Auch hier gilt: nix unterschreiben. Auch ausserhalb der Vernehmung keine Gespräche mit der Polizei. Jedes Gespräch ist eine Vernehmung und alles, was Du dabei sagst, kann gegen Dich verwendet werden, selbst wenn Du glaubst, Entlastendes zu sagen. Keine Gespräche über Tathergänge: sie können mitgehört werden!

Nach einer Festnahme kommt es entweder:
* zu deiner Freilassung nach spätestens 12 Stunden, wenn die Festnahme aus schließlich der Identitätsfeststellung dient.
* zu deiner Freilassung bis spätestens 24 Uhr des Folgestages (also längstens nach 48 Stunden).
* zur Anordnung der Untersuchungshaft durch den/die Haftrichter*in.
* zur Anordnung der Untersuchungshaft von längstens einer Woche – im Falle eines beschleunigten Verfahrens durch eine*n Richter*in.

Nach der Entlassung
* Rufe den EA an und sage, dass du wieder draußen bist. Sobald wie möglich schriftliches Gedächtnisprotokoll anfertigen mit Angaben der Umstände deiner Festnahme und der Festnahme anderer. Wichtig ist nur, was von Staatsseite mit dir gemacht wurde. Aus welcher politischen Motivation heraus du mit welchen Leuten was gemacht hast, gehört nicht ins Protokoll. Das erstellte Protokoll dient letztendlich als Gedächtnisstütze für ein Verfahren, das später vielleicht stattfindet.
Keine Selbstbeschuldigungen, Namen von dir oder anderen Demoteilnehmer*innen! Bevor du das Protokoll an einen sicheren Ort bringst (z. B. Anwält*in deines Vertrauens), lasse es von einer*m Genoss*in gegenlesen. Achtung: wenn du in einem beschleunigten Verfahren verurteilt worden bist: Sofort Kontakt zu einer*n Anwält*in aufnehmen, Berufung kann nur innerhalb einer Woche eingelegt werden!
* Verletzungen umgehend behandeln lassen. Jede*r Ärzt*in muss Erste Hilfe leisten und Atteste austellen (wichtig für Prozesse). Du bist nicht verpflichtet, Angaben über den Verletzungshergang zu machen. Sage nicht, dass du Opfer einer Gewalttat geworden bist, deine Krankenkasse will dann weitere Informationen.

Repression soll …
… Angst machen und einschüchtern.
Wir alle sind, wenn wir auf Demos oder ähnliche Aktionen fahren, in einer Ausnahmesituation. Wir handeln z.T. anders, als wir es für richtig halten. Ein aktiver, bewussterund offener Umgangmit Repression stellt sich ihr entgegen! Erfahrungen mit Repression können sehr belastend sein und wirken oft nachhaltig. Sie können Angst, Ohnmacht und/oder Wut auslösen. Besprich Dich mit deiner Politcombo und/oder wende Dich an den EA.

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